Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Nutzungsrechte

1.1. Mit Zahlung des Rechnungsbetrags erwerben der Kunde und ggf. mit ihm im Rahmen des jeweiligen Projekt im Vertragsverhältnis stehende Dritte das einfache Nutzungsrecht am Werk. In Einzelfällen ist nach vorheriger Absprache eine Nutzung noch vor Zahlung des Rechnungsbetrags möglich. Die Nutzung ist, sofern nicht anders vereinbart, räumlich und zeitlich unbeschränkt.

1.2. Die Nutzung beschränkt sich jedoch ausschließlich auf den zuvor vereinbarten Zweck in der zuvor vereinbarten Art. Falls nicht anders vereinbart, ergibt sich der Nutzungszweck aus dem gebuchten Produkt (Website-Text, Sprechertext, Markenname etc.). Eine Erweiterung des Nutzungszwecks ist ggf. nach Absprache möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden. I.d.R. orientiert sich die Höhe der Mehrkosten am jeweiligen Festpreis des Produktes (etwa im Falle von Claims, Slogans und Markennamen) oder am Umfang des bereits angefallenen Stundenaufwands (etwa im Falle von Copytexten, Konzepten etc.).

1.3. Eine Weiternutzung einzelner (Konzept-)Elemente, Textbausteine und Formulierungen, die über die in Punkt 1.2. beschriebenen Nutzungsformen hinausgeht und die Teil einer umfangreicheren Leistung sind, bedarf der Zustimmung des Urhebers und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

1.4. Eine Veränderung des Werks durch den Kunden abseits der eigenständigen Korrektur unbeabsichtigter orthografischer oder grammatikalischer Fehler bedarf der Zustimmung des Urhebers. Im Zweifelsfall erfolgt die Korrektur nach Hinweis vom Kunden unmittelbar durch den Urheber selbst.


2. Arbeitsumfang, Vergütung und Zahlungsziel

2.1. Bei Geschäftsanbahnung wird i.d.R. anhand des Briefings durch den Kunden der ungefähre Arbeitsumfang durch den Texter/Konzepter geschätzt und der zu erwartende Preis anhand der in der Preisliste an den Kunden kommuniziert. Liegt der tatsächliche Arbeitsaufwand unter dem geschätzten Wert, verringert sich der Rechnungsbetrag entsprechend.

2.2. Stellt sich nach Aufnahme der Arbeit am Projekt heraus, dass der tatsächliche Arbeitsumfang deutlich über dem zuvor geschätzten Wert liegt, zeigt der Texter/Konzepter dies unmittelbar beim Kunden an. Ergibt sich ein Mehraufwand aufgrund der nachträglichen Abänderung des Ursprungsbriefings oder Erweiterung der Aufgabenstellung durch den Auftraggeber, werden ihm die entstandenen Mehrkosten in Höhe des vereinbarten Stundensatzes zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.3. Sofern vor Aufnahme des jeweiligen Projekts nicht anders vereinbart, gelten die in der Preisliste vermerkten Preise. Je nach Umfang des Projekts oder Dauer der Zusammenarbeit sind Abweichungen möglich. Der zuvor kalkulierte Gesamtpreis enthält eine Korrekturschleife. Eine Abweichung oder Erweiterung ist nach vorheriger Absprache möglich. Alle Kosten werden grundsätzlich in Nettopreisen angegeben.

2.4. Reisekosten und Spesen, die Teil eines Projekts oder für dessen Realisierung notwendig sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Über ihre Notwendigkeit wird im Rahmen der Geschäftsanbahnung/des Projektbriefings entschieden.

2.5. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, mit Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Kunden. Die Rechnungserstellung erfolgt alternativ, wenn der Kunde nach mehr maligem Hinweis der Bitte um finale Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nicht Folge leistet. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

2.6. Je nach Absprache kann die Rechnungstellung bei umfangreichen Projekten auch gestaffelt erfolgen. Eine entsprechende Regelung wird vom Texter/Konzepter gemeinsam mit dem Kunden vorab festgehalten.

3. Nutzung der angefertigten Werke als Referenzen

3.1. Dem Texter/Konzepter steht es frei, die von ihm produzierten Werke nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nutzen und damit im Rahmen seines eigenen Außenauftritts (z.B. auf seiner Website) zu werben. Die Veröffentlichung als Referenz erfolgt unter Nennung des Auftraggebers und ggf. beteiligter Dritter in Form einer Verlinkung, eines Screenshots und/oder einer kurzen Leistungsbeschreibung.

3.2. Ein anderweitiges Vorgehen bedarf der vorherigen, gesonderten Vereinbarung zwischen dem Texter/Konzepter und dem Auftraggeber.


4. Haftung

4.1. Für Urheberrechtsverletzungen haftet der Texter/Konzepter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung des Texters/Konzepters hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit oder markenrechtlicher Eintragung ist ausgeschlossen. Teil der kreativen Leistung ist die Oberflächenrecherche zu bereits existierenden Markennamen, Claims oder Kampagnen (einfache Google-Anfrage, Querlesen von Artikeln in der Fachpresse). Etwaige Bedenken werden durch den Texter/Konzepter im Rahmen des Projekts unverzüglich an den Auftraggeber kommuniziert. Für eine umfassende rechtliche Prüfung hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

4.2. Der Texter/Konzepter prüft vor Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber die Inhalte auf sachliche und formale Richtigkeit nach besten Wissen und Gewissen. Mit Abnahme der Arbeitsergebnisse ohne weitere Korrekturwünsche wird die Haftung für die sachlich-formale Richtigkeit an den Auftraggeber übertragen. Eine Beanstandung etwaiger Mängel ist vor Abschluss des Projekts schriftlich anzumerken. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters beruhen.